Bisher kann jeder Lebensmittelhersteller selbst entscheiden, was er für vegetarisch oder vegan hält - und auf der Verpackung entsprechend auszeichnen. Was sich darin tatsächlich befindet, ist eine ganz andere Frage.
Das EU-Parlament hat jetzt eine Änderung des Lebensmittelinformationsgesetzes verabschiedet, die verbindliche Definitionen dafür enthält, welche Lebensmittel als "vegetarisch" bzw. "vegan" bezeichnet werden dürfen. Sobald die Mitgliedsstaaten im Rat der EU dieser Änderung zustimmen, tritt sie in Kraft.